Fördertätigkeit


1. Förderbereiche

Die Stiftung unterstützt im In- und Ausland gemeinnützige Projekte, welche

  • zur Erhaltung einer intakten Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts als Grundlage für einen nachhaltigen Tourismus beitragen und
  • benachteiligte Kinder in den Tourismusregionen fördern, wobei Aus- und Weiterbildung dieser Kinder sowie der Verständigung zwischen verschiedenen Kulturen besondere Beachtung zu schenken ist.

2. Fördergrundsätze

Die Stiftung unterstützt im In- und Ausland gemeinnützige Projekte, welche

  • eine nachhaltige Entwicklung fördern;
  • eine multiplikative Wirkung entfalten:
  • innovativ sind, und
  • die Verständigung zwischen verschiedenen Kulturen fördern.

Nicht unterstützt werden:

  • Defizitdeckung von bereits laufenden oder durchgeführten Projekten
  • Unterstützung von Einzelpersonen (Stipendien, Schulgelder, Startgelder für Unternehmen, usw.)
  • Reine IT-Projekte
  • Forschungsprojekte und Publikationen
  • Beiträge an Projekte mit parteipolitischer oder religiöser Zielsetzung
  • Events, Festivals, Jubiläen, allg. Sammelaktionen und Spendenkampagnen

3. Projekteingabe

Die KHS entscheidet über die Mittelvergabe nach einem zweistufigen Verfahren:

  1. Informeller Einstieg
    Senden Sie uns per E-Mail einen ein- bis zweiseitigen Projektbeschrieb mit Angaben zu den benötigen finanziellen Mitteln, bereits von weiteren Geldgebern zugesagten Mitteln sowie den Projektverantwortlichen.
  2. Formelle Eingabe
    Fällt die Vorprüfung Ihres Projektes durch den Vergabeausschuss positiv aus, lädt er Sie ein zur Einreichung eines formellen Projektantrags.