1. Förderbereiche
Die Stiftung unterstützt im In- und Ausland gemeinnützige Projekte, welche
- zur Erhaltung einer intakten Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts als Grundlage für einen nachhaltigen Tourismus beitragen und
- benachteiligte Kinder in den Tourismusregionen fördern, wobei Aus- und Weiterbildung dieser Kinder sowie der Verständigung zwischen verschiedenen Kulturen besondere Beachtung zu schenken ist.
2. Fördergrundsätze
Die Stiftung unterstützt im In- und Ausland gemeinnützige Projekte, welche
- eine nachhaltige Entwicklung fördern;
- eine multiplikative Wirkung entfalten:
- innovativ sind, und
- die Verständigung zwischen verschiedenen Kulturen fördern.
Nicht unterstützt werden:
- Defizitdeckung von bereits laufenden oder durchgeführten Projekten
- Unterstützung von Einzelpersonen (Stipendien, Schulgelder, Startgelder für Unternehmen, usw.)
- Reine IT-Projekte
- Forschungsprojekte und Publikationen
- Beiträge an Projekte mit parteipolitischer oder religiöser Zielsetzung
- Events, Festivals, Jubiläen, allg. Sammelaktionen und Spendenkampagnen
3. Projekteingabe
Die KHS entscheidet über die Mittelvergabe nach einem zweistufigen Verfahren:
- Informeller Einstieg
Senden Sie uns per E-Mail einen ein- bis zweiseitigen Projektbeschrieb mit Angaben zu den benötigen finanziellen Mitteln, bereits von weiteren Geldgebern zugesagten Mitteln sowie den Projektverantwortlichen. - Formelle Eingabe
Fällt die Vorprüfung Ihres Projektes durch den Vergabeausschuss positiv aus, lädt er Sie ein zur Einreichung eines formellen Projektantrags.