Governance-Prinzipien


Die von der Stiftung praktizierten Governance-Prinzipien ergeben sich primär aus der Stiftungsurkunde.

In erster Linie ist der Stiftungsrat verpflichtet, die Zwecksetzung der Stiftung zu verfolgen.

Im Hinblick auf die Erfüllung des Stiftungszwecks verfügt die Stiftung über 25 Prozent der Stimmrechte an der Muttergesellschaft der VFS Global AG. Aufgrund dieser Tatsache sieht sich die Stiftung in der Rolle einer langfristig engagierten Blockaktionärin.

Die Stiftung übt ihre Aktionärsrolle aktiv im Sinne des Stiftungszwecks und des langfristigen Unternehmensinteresses der VFS Global AG aus.

Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Kantons Zürich. Die Foundation Governance ist darüber hinaus auf eine verantwortungsvolle Tätigkeit nach klaren Grundsätzen ausgerichtet. Sie soll durch die Wahl geeigneter Persönlichkeiten und durch die ausgewogene Zusammensetzung des Stiftungsrates gewährleistet werden.

Der Stiftungsrat besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Er erneuert und konstituiert sich selbst. Dem Stiftungsrat dürfen nur Personen angehören, die Erfahrungen in kaufmännischen oder rechtlichen Angelegenheiten ausweisen können. Zudem muss gewährleistet sein, dass sie sich gewissenhaft für die Verwirklichung des Stiftungszwecks einsetzen. Von der Wahl in den Stiftungsrat ausgeschlossen sind Personen, welche in Konkurrenz-Unternehmen tätig oder an solchen beteiligt sind. Die Stiftungsratsmitglieder werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, eine Wiederwahl der bisherigen Stiftungsräte ist zulässig.